Geschäftsbedingungen vom Tattoostudio

1. Bei uns werden Kunden ab 16 Jahren tätowiert. Zum tätowieren von Personen  unter 18 Jahren benötigen wir  eine         
Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muß zum Tätowiertermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

 

 2. Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen.

 

3. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

 

4. Die Tattoo-Motive können aus unserer großen Vorlagenauswahl ausgewählt werden. Gerne verändern wir auch die Vorlage nach euren Wünschen.

 

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)

 

6. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden, wir zeichnen natürlich auch für euch individuell.

 

 7. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad.

 

8. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.

 

 9. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 ˆ bis maximal 100 ˆ, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 3 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können.

 

 10. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.

 

 11. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

 

 12. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.

 

13. Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups)

 

14. In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten

 

Ich habe die Geschäftbedingungen gelesen und akzeptiere diese.